WALD UND HOLZ NRW: Einschränkungen für Gehölzschnitt ab 1. März gelten nicht im Wald
(Essen). Vom 1. März bis zum 30. September gelten vielerorts strengere Vorschriften für die Baum- und Gehölzpflege. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt.
Vor allem außerhalb des Waldes greifen die strengen Vorschriften. Gebüsche, Hecken und andere Gehölze dürfen nicht abgeschnitten werden. Baumfällungen gärtnerisch genutzten Grundflächen sind nach Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, es gelten jedoch teils regional sehr unterschiedliche Sonderregelungen, wie zum Beispiel Baumschutzsatzungen. Wer im Garten die Säge an den Stamm setzt, sollte sich vorher bei der zuständigen Stadtverwaltung (Umweltamt) informieren.
Erlaubt ist es weiterhin Hecken, Gebüsche und Bäume wieder vorsichtig in Form zu bringen. Der „drei Tage Bart“ darf also gestutzt werden.
Vor allem wenn die Bäume Brut- und Nistplätze geschützter Arten beherbergen, ist das Fällen der Bäume nur mit Außnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig.
Wichtig: Waldflächen sind von dem Verbot Bäume zu fällen ausgenommen. Hier dürfen weiterhin Bäume gefällt werden. Dieser Unterschied führt jedes Jahr zu Missverständnissen. Und gerade in den vergangenen Jahren, wurde der Ton im Wald schärfer. Nicht nur einmal wurden in den letzten Jahren Forstleute von Wald und Holz NRW bei Fällarbeiten persönlich angegangen. Dass Waldarbeiter von Spaziergängern angepöbelt werden, ist vor allem in Ballungsregionen fast schon an der Tagesordnung.
Warum gilt das Verbot im Wald nicht?
Während in Gärten und Städten die Gehölze regelmäßig jedes Jahr stark beschnitten und gepflegt werden, gibt es im Wald langjährige Ruhephasen, in denen kein Baum gefällt wird. Damit kommt es viel seltener zu Störungen der Tiere in ihrer sensiblen Fortpflanzungsphase.
Des Weiteren fehlt bei Gartengrün, Hecken und Einzelbäumen oft eine Alternative für die Tiere. Fällt im Wald ein Baum, finden sich rundum noch ausreichend Brut- und Nistplätze. In der Stadt sind Hecken und Sträucher wichtige Inseln für unsere Tiere, besonders für die heimischen Vögel.
In der Waldbewirtschaftung gibt es übrigens strenge Regeln zum Artenschutz. So prüfen Försterinnen und Förster, ob Sie die Bäume wie geplant fällen dürfen, ohne dabei bestimmten Tierarten zu schaden. Geht das nicht, bleibt der Baum stehen.
Wenn Waldbesucherinnen und Waldbesucher Fragen zu Baumfällarbeiten im Wald haben, sollten Sie am besten Försterin und Förster oder die Waldarbeiter ansprechen. Viele Fragen lassen sich am besten vor Ort klären.
Übrigens: Auch das Rauchen im Wald ist ab morgen verboten. Denn bereits im Frühjahr kann es bei Trockenheit zu erhöhter Waldbrandgefahr kommen. Grund dafür ist das erst wenig verwitterte abgefallene Laub des Vorjahres. Deshalb: vor dem Betreten des Waldes die Zigaretten löschen, dann steht einem entspannten Waldspaziergang nichts im Wege. Von März bis Oktober bewertet der Deutsche Wetterdienst die Waldbrandgefahr. Die Bewertung finden Sie unter http://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html
Bild 1: Ab heute auf jeden Fall verboten: das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen außer Bäumen außerhalb des Waldes. (Autor: Wald und Holz NRW)
Bild 2 und 3: Im Wald darf unter Beachtung strenger Artenschutzaspekte weiter Holz geerntet werden.(Autor: Wald und Holz NRW)
Hintergrund
• In den letzten Jahren wurden in NRW ca. 7.9 Millionen Kubikmeter Holz
im Wald pro Jahr geerntet. (Quelle: BWI3)
• 9,4 Millionen Kubikmeter kamen durch das Wachstum der verbliebenen Bäume jedes Jahr hinzu. Durch die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung wird damit weniger genutzt, als nachwächst.
• Die Nutzung von Holz ist aktiver Klimaschutz. Denn zum einen ist in dem Holz der gefällten Bäume eine Menge CO2 gespeichert, die der Baum in seinem Leben zum Aufbau seiner Zellen benötigt. Zum anderen kann Holz energieintensive Rohstoffe wie Stahl und Beton ersetzen. Hierdurch entsteht der größte positive Klimaeffekt. Holz aus heimischen Wäldern hat kurze Transportwege.
• Durch die erzielten Erträge aus dem Holzverkauf, können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer neue Bäume pflanzen, Waldwege pflegen und Erholgunseinrichtungen finanzieren.
Somit kommen die Erlöse oft der Allgemeinheit wieder zu Gute
• Über zwei Drittel der Wälder in NRW sind Privatwald.
• Die Nutzung der Wälder dient auch deren Pflege. Junge und gesunde Bäume bekommen mehr Platz zum wachsen. So bleiben ökologisch und ökonomisch stabile Wälder erhalten. Schon nach einem Jahr ist oft nicht mehr viel von der Holzernte im Wald zu sehen, da die verbliebenen Bäume die Lücken schließen.
Quelle: Wald und Holz NRW
Photos: © Wald und Holz NRW