KREIS RECKLINGHAUSEN: Lebensräume für Tiere erhalten
(Kreis RE). Wer seinen Garten noch gründlich für den nahenden Frühling vorbereiten will, muss sich sputen: Nur noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze geschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Und das aus gutem Grund, denn mit dem Frühling kommen die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten – und die benötigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume. Damit die Tiere diese finden, ist es dann bis zum 30. September verboten, Gehölze zu schneiden.
Gehölze dürfen nur noch bis zum 1. März…