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Gehölzschnitt

KREIS RECKLINGHAUSEN: Lebensräume für Tiere erhalten

(Kreis RE). Wer seinen Garten noch gründlich für den nahenden Frühling vorbereiten will, muss sich sputen: Nur noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze geschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Und das aus gutem Grund, denn mit dem Frühling kommen die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten – und die benötigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume. Damit die Tiere diese finden, ist es dann bis zum 30. September verboten, Gehölze zu schneiden. Gehölze dürfen nur noch bis zum 1. März…

DORTMUND: Grünschnitt zur richtigen Zeit

(Dortmund). Das Grünflächenamt und das Tiefbauamt der Stadt Dortmund möchten die Dortmunder*innen mit eigenem Garten oder Kleingarten daran erinnern, dass es seit dem 1. Oktober 2021 wieder erlaubt ist, Gehölze stärker zurückzuschneiden. Schonzeit für die Natur Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG) untersagt in der Jahreszeit vom 1. März bis zum 30. September, Bäume, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Mit diesem Verbot sollen die Nist-, Brut-,…

UMWELTZENTRUM WESTFALEN: Sträucher schneiden – aber richtig

VORTRAG Der richtige Schnitt von Gartengehölzen Am Donnerstag den 26. April gibt Gärtnermeister Eckehardt Schröder in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil Einblicke in die richtige Strauchauswahl bei der Pflanzung (Wuchseigenschaften, Höhe, Breite) und behandelt den Blütezeitpunkt (Frühjahrs-, Sommer oder Herbstblüher) mit den Folgen für den Schnitt. Hauptthema ist natürlich der Schnitt selbst als Aufbau-, Erhaltungs-, Rück- und Verjüngungsschnitt mit der Wahl des richtigen Zeitpunktes sowie die Frage der notwendigen…

WALD UND HOLZ NRW: Einschränkungen für Gehölzschnitt ab 1. März gelten nicht im Wald

(Essen). Vom 1. März bis zum 30. September gelten vielerorts strengere Vorschriften für die Baum- und Gehölzpflege. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Vor allem außerhalb des Waldes greifen die strengen Vorschriften. Gebüsche, Hecken und andere Gehölze dürfen nicht abgeschnitten werden. Baumfällungen gärtnerisch genutzten Grundflächen sind nach Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, es gelten jedoch teils regional sehr unterschiedliche Sonderregelungen, wie zum Beispiel Baumschutzsatzungen. Wer…

LANDESBETRIEB STRAßENBAU NRW: Pflege für Bäume und Sträucher beginnt

(Straßen.NRW). Mit dem Oktober beginnt bei Straßen.NRW alljährlich die Zeit der Gehölzpflege. Bäume und Sträucher müssen bearbeitet werden, damit das Grün entlang der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen weiterhin seine wichtigen Aufgaben effektiv erfüllen kann. An erster Stelle steht indes die Verkehrssicherheit. Auch das großflächige "auf den Stock setzen" der Bäume ist deshalb mitunter notwendig. Die Pflegesaison endet turnusgemäß im Februar. Verkehrssicherheit hat oberste Priorität Bäume und Sträucher erfüllen entlang…