DORTMUND: Grünschnitt zur richtigen Zeit
(Dortmund). Das Grünflächenamt und das Tiefbauamt der Stadt Dortmund möchten die Dortmunder*innen mit eigenem Garten oder Kleingarten daran erinnern, dass es seit dem 1. Oktober 2021 wieder erlaubt ist, Gehölze stärker zurückzuschneiden.
Schonzeit für die Natur
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG) untersagt in der Jahreszeit vom 1. März bis zum 30. September, Bäume, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Mit diesem Verbot sollen die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und auch Insekten geschützt und erhalten bleiben. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Dadurch wird ein übermäßiger Zuwachs verhindert und die natürliche Wuchsform der Gehölze zur Geltung gebracht.
Gebot der Verkehrssicherheit lässt Ausnahmen zu
Diese Verbote gelten allerdings nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheitspflicht erforderlich sind. Aus diesem Grund kontrolliert das Tiefbauamt ganzjährig die Verkehrssicherheit von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bei diesen Kontrollen wird gelegentlich festgestellt, dass Zweige und Äste über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. In diesen Fällen werden die Anlieger gebeten, diese kurzfristig zu entfernen, da durch Überhänge keine Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs entstehen dürfen.
Das sogenannte Lichtraumprofil legt dabei den Raum fest, den Bäume oder Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen nicht überschreiten dürfen. Im Bereich öffentlicher Gehwege ist eine lichte Höhe von 2,50 m vom Bewuchs freizuhalten. Über Straßen ist eine Mindesthöhe von 4,50 m erforderlich. Außerdem darf die Sicht auf Verkehrszeichen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.
Vorausschauender Grünschnitt
Aus diesem Grund ist es sinnvoll stärkere Rückschnitte in der Zeit von Oktober bis Ende Februar vorzunehmen, damit keine starken Eingriffe innerhalb der Schonzeit notwendig werden.
Auch das Grünflächenamt ist jetzt in den Grün- und Parkanlagen der Stadt unterwegs, um die eigenen Gehölze zurückzuschneiden. Dabei orientieren sich die Fachleute an bestimmten vorher festgelegten Zielen. Bei langsam wachsenden Arten schneiden sie kräftige Seitentriebe zurück, lichten sie aus. Gehölze, die bereits stark verholzt, vergreist oder deren Kronen bereits auseinandergefallen sind, werden auf den Stock gesetzt. Hierbei werden Sträucher so dicht wie möglich über dem Boden abgesägt. Dieser starke Rückschnitt ist nötig, um die Pflanzen zu verjüngen. Denn nur nach einer Stocksetzung wächst ein Strauch mit seinem typischen Wuchsbild nach und blüht in seinem kompletten Habitus.
Nicht alle Pflanzen im gleichen Jahr verjüngen
Um eine hohe Biodiversität zu erhalten und zu fördern, werden in einer Anlage jedoch nicht sämtliche Sträucher in einer Saison auf den Stock gesetzt. Lebensräume für Vögel, Insekten und Kleinsäugetiere wie unser heimischer Braunbrust-Igel bleiben so erhalten, wenn die Sträucher einer Anlage abschnittsweise nach und nach zurückgeschnitten werden, in der Regel pro Jahr nicht mehr als ein Drittel der Sträucher.
Dieses Vorgehen ist Gartenbesitzer*innen ebenso zu empfehlen. Wichtig ist auch, dass sämtliche Arbeiten mit einer scharfen (Motor-) Säge durchgeführt werden. Denn nur so erreicht man durch glatte Schnitte eine schnelle Heilung der Wunden. Und holzzersetzende Pilze und andere Parasiten können schwerer in das Holz eindringen.
Quelle: Stadt Dortmund
Photo: © Stefanie Kleemann / Dortmund-Agentur