DORTMUND: Grünschnitt zur richtigen Zeit
(Dortmund). Das Grünflächenamt und das Tiefbauamt der Stadt Dortmund möchten die Dortmunder*innen mit eigenem Garten oder Kleingarten daran erinnern, dass es seit dem 1. Oktober 2021 wieder erlaubt ist, Gehölze stärker zurückzuschneiden.
Schonzeit für die Natur
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG) untersagt in der Jahreszeit vom 1. März bis zum 30. September, Bäume, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Mit diesem Verbot sollen die Nist-, Brut-,…