WALD UND HOLZ NRW: Einschränkungen für Gehölzschnitt ab 1. März gelten nicht im Wald
(Essen). Vom 1. März bis zum 30. September gelten vielerorts strengere Vorschriften für die Baum- und Gehölzpflege. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt.
Vor allem außerhalb des Waldes greifen die strengen Vorschriften. Gebüsche, Hecken und andere Gehölze dürfen nicht abgeschnitten werden. Baumfällungen gärtnerisch genutzten Grundflächen sind nach Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, es gelten jedoch teils regional sehr unterschiedliche Sonderregelungen, wie zum Beispiel Baumschutzsatzungen. Wer…