MULNV: Landeswassergesetz – Novellierung ist auf der Zielgeraden
(Düsseldorf). Die Versorgung mit Trinkwasser muss immer und uneingeschränkt Vorrang haben. Auch dann, wenn längere Trockenphasen selbst in einem wasserreichen Land wie Nordrhein-Westfalen zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen können. "Der Klimawandel ist auch bei uns in Nordrhein-Westfalen angekommen. Daher wollen wir nach drei trockenen Sommern bei der Trinkwasserversorgung überhaupt keine Zweifel aufkommen lassen und ihren Vorrang fest im Landeswassergesetz verankern", sagte Umweltministerin…