FÄLL- UND RÜCKSCHNITTVERBOT TRITT AM 1. MÄRZ IN KRAFT
(Gelsenkirchen). Immer im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September, ist es verboten, Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Artenschutz: Fäll- und Rückschnittverbot tritt am 1. März in Kraft
Dieses zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind. Diese Regelung ist wichtig, um das Blütenangebot für Insekten während des…