NABU: Später Heckenschnitt schützt Vögel und Insekten
(Berlin). Ausreichend Sonne und Regen haben die Hecken in Berlin rasch anwachsen lassen. Der NABU Berlin bittet alle Gartenbesitzer*innen, sich mit einem kräftigen Hecken- und Strauchschnitt noch etwas zu gedulden. Denn bis Ende Juli brüten viele Singvögel wie Heckenbraunelle oder Zaunkönig im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten und Parkanlagen. „Am besten ist, man wartet mit dem Schnitt bis zum Ende der gesetzlichen Schonfrist am 30. September“, erläutert Ansgar Poloczek, Artenschutzreferent des NABU Berlin. „Kleine Pflegeschnitte sind aber in Ordnung, wenn die Hecke vorher auf Nestern geprüft wird“.
Später Heckenschnitt schützt Vögel und Insekten – Hecken bieten Vögel Verstecke
In guten Jahren bringen Singvögel mehrmals Nachwuchs zur Welt. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. „Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert das Leben der Nestlinge“, sagt Poloczek. „Außerdem finden Beutegreifer die Nester mit Eiern oder Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden.“
Als Strauch oder duftende Hecke blühen im Moment außerdem Holunder, Wildrosen und Liguster, die von vielen Insekten mit Begeisterung angeflogen und bestäubt werden. Ab September bieten sie dann ganz natürlich gewachsenes Vogelfutter: „Die Beeren-Snackbar in Schwarz-Rot ist dann eröffnet“, so Poloczek. Im Übrigen sind auch rankende Pflanzen wie Efeu beliebte Brutplätze von Amsel und Zaunkönig. Der Efeu bietet Vögeln und Insekten spät im Jahr Nahrung. Denn die Kletterpflanze blüht erst ab Ende August, dann aber bis in den Dezember. Bis Efeu zur Blüte kommt, muss er acht bis zehn Jahre wachsen dürfen. Die im Winter heranreifenden blauschwarzen Beeren fressen Star, Amsel und Drossel gern.
NABU bittet Gartenbesitzer*innen beim Hecken schneiden um Formschnitt statt Radikalkur
Radikaler Schnitt ist rechtswidrig. Rechtlich gesehen muss jeder, der Hecken schneidet, darauf achten, Vögel und andere wild lebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. „In der Zeit von März bis Ende September darf nur der Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten“, sagt Poloczek. Die Artenschutz-Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten.
Quelle: NABU/Berlin
Photo: © MMB/Below