UMWELTAMT DUISBURG: Heckenschnitt nur noch bis 29. Februar möglich
(Duisburg). Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune (z.B. Liguster- oder Thujahecken) und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit Samstag, 29. Februar, als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen.
Diese Gehölze dürfen nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dann erst wieder im Herbst ab dem 1. Oktober abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur…