UMWELTAMT DUISBURG: Heckenschnitt nur noch bis 29. Februar möglich
(Duisburg). Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune (z.B. Liguster- oder Thujahecken) und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit Samstag, 29. Februar, als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen.
Diese Gehölze dürfen nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dann erst wieder im Herbst ab dem 1. Oktober abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Ziel der gesetzlichen Regelung ist, den heimischen Vögeln, die bereits im zeitigen Frühjahr mit dem Brutgeschäft beginnen, ungestörte Nistmöglichkeiten zu erhalten und Störungen zu vermeiden.
Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, ist nicht von den oben genannten Regelungen betroffen. Aufgrund des Wegfalls der Baumschutzsatzung ist auch eine Genehmigung nicht mehr notwendig. Allerdings ist der Artenschutz zu beachten, das heißt wenn Vögel dort brüten oder Fledermäuse in Höhlungen ihr Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Ferner dürfen Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplanes (d.h. im Wesentlichen außerhalb der im Zusammenhang geschlossenen Bebauung) nach wie vor nicht ohne eine entsprechende landschaftsrechtliche Befreiung beseitigt werden. Auch können besonders markante und für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wertvolle Bäume nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmale ausgewiesen sein und unterliegen demnach ebenfalls einem hohen Schutz.
Schließlich können Bäume auch den Regelungen des Denkmalschutzes unterliegen, beispielsweise wenn sie prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal sind. Daher ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten Umgebung eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per E-Mail an denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser ggf. durch den Denkmalschutz geschützt ist. Zusätzlich können vorab auf der Internetseite der Denkmalbehörde der Stadt Duisburg über die „Denkmalliste online“ denkmalgeschützte Gebäude ermittelt werden.
Quelle: Umweltamt der Stadt Duisburg
Photos: © MMB/Below
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