NABU NRW: Landesregierung muß Schutz für Wisentherde garantieren
(Düsseldorf/Siegen). Die vom Kreis Siegen-Wittgenstein mitgeteilte Einstellung des Wisent-Projekts am Rothaarsteig in Nordrhein-Westfalen ruft beim NABU Unverständnis hervor.
Als das Projekt zur Wiederansiedlung des Wisents im Jahr 2013 unter großem öffentlichem Interesse begonnen wurde, muss allen Beteiligten das angestrebte Ziel klar gewesen sein: Freilebende Wisente, die ähnlich wie Rothirsche, Rehe, Mufflons oder Wildschweine zukünftig als Wildtiere herrenlos in den Wäldern des Rothaargebirges leben werden.
NABU fordert vom Land alle Maßnahmen zur Umsetzung des Erhalts der freilebenden Wisente
Der NABU teilt daher die Position des Oberlandesgerichts Hamm, das bereits in seinem Urteil vom 29.05.2017 feststellte, dass der „Zustand der Herrenlosigkeit der Tiere längst eingetreten“ sei. Für NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger gibt es deshalb keinen Zweifel daran, dass die Wisente weiterhin dem strengen Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. „Wir sehen das nordrhein-westfälische Umweltministerium und die zuständigen Naturschutzbehörden in der Pflicht, den Artenschutz für die etwa 25 Wisente, die im Rothaargebirge wild leben, zu gewährleisten“. Es wäre aus Sicht des NABU beschämend, wenn ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland, das sich auf internationaler Ebene für den Erhalt wildlebender Großtiere in Afrika oder Asien stark macht, nicht in der Lage oder willens ist, den Schutz einer einzigen wildlebenden Wisent-Herde zu garantieren.
Erstellung eines geeigneten Managementplans wird gefordert
„Unerlässlich sei ein geeigneter Managementplan mit entsprechenden Regelungen für entstandene Schäden durch die Herde“, betont Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen. Es sei unverständlich, dass es bisher hierfür keine befriedigenden Lösungen gebe, was ja letztendlich zur aktuellen Situation geführt hat. Aber einen Grund zum Abschuss oder Fang des kompletten Bestandes sieht Naderer nicht. Wichtiger sei es herauszufinden, wie sich Wisente erfolgreich lenken lassen, um sie so von Tabuflächen fernzuhalten. Hierzu würde noch in diesem Jahr eine Pilotstudie an den Wisenten der „Wisent-Wildnis“ in Kooperation zwischen der Uni Siegen und der Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. durchgeführt. Die Studie wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell unterstützt. „Wir sollten in der Lage sein, dieses Artenschutzproblem im Einklang mit europäischem Artenschutzrecht zu lösen“, so die NABU-Landesvorsitzende. Der NABU werde die weitere Entwicklung jedenfalls sehr genau verfolgen.
Quelle: NABU NRW
Photo: © MMB/Below