MÄRKISCHER KREIS: Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch
(Märkischer Kreis). Die Sorge, dass die Afrikanische Schweinepest auch den Märkischen Kreis erreicht, steigt. Der Märkische Kreis informiert Jäger und Schweinehalter und bittet um besondere Vorsicht. „Wir beobachten die Lage genau, bereiten uns vor und informieren“, so Dr. Jobst Trappe. Der Veterinär des Märkischen Kreis bezieht sich auf die Afrikanische Schweinepest (ASP), sie rückt weiter an Deutschland heran. Die Seuche tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und Polen auf und verbreitet sich immer weiter Richtung Westen.
Kreis mahnt Jäger und Schweinehalter zur Vorsicht – Infos über Afrikanische Schweinepest
Dr. Jobst Trappe: „Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Eine Impfung gegen die ASP ist nicht möglich. Die ASP ist nicht auf andere Tierarten oder den Menschen übertragbar.“ Die Verbreitung könne über die illegale Verfütterung von Speiseresten, Aufbruch sowie über lebende Wild- und Hausschweine erfolgen. In rohem Fleisch oder gepökelten, geräucherten Fleischwaren sei das Virus monatelang haltbar. Auch sei eine Übertragung durch virusbehaftete Kleidung und Geräte möglich. Dr. Trappe: „Auf diesem Weg ist bei Reisen in betroffene Gebiete eine Verschleppung über große Entfernungen möglich.“
Welche Maßnahmen können Jäger vorbeugend ergreifen?
Höchste Vorsicht bei Jagdreisen in Länder mit ASP-Vorkommen oder ASP-Verdacht. Gründliche Desinfektion der gesamten Jagdausrüstung (Schuhwerk, Bekleidung, Jagdmesser und sonstige Ausrüstung). Verzicht auf das Mitbringen von Jagdtrophäen, Wildschweinschwarten oder von Fleischprodukten (auch Wurst oder Schinken).
Zur Begrenzung der heimischen Population sind Wildschweine verstärkt zu bejagen. Weiträumig angelegte, revierübergreifende Jagden führen zu den besten Erfolgen. Aufbruch von Schwarzwild ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Speiseabfälle, Schlachtreste usw. dürfen nicht zur Anfütterung verwendet werden. Zur Früherkennung ist die kontinuierliche Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Monitoring) entsprechend der amtlichen Vorgaben unbedingt erforderlich.Möglichst jedes als Fallwild gefundene Stück Schwarzwild (außer nachweislich im Verkehr verunfalltes Wild) sollte zur Untersuchung auf ASP gebracht werden. Bei Auffälligkeiten wie vermehrtes Auffinden von Fallwild, abgekommene Tiere, fehlende Scheu, besondere Merkmale an erlegten Stücken usw. ist unverzüglich das Veterinäramt informieren.
Das müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, beachten:
- Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb
- Jeder Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen ist zu unterbinden.
- Niemals mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung oder Hunden in den Stall gehen.
- Nach der Jagd darf der Stall erst nach gründlicher Reinigung betreten werden.
- Striktes Fernhalten von lebenden aber auch erlegten Wildschweinen vom Betrieb.
- Kein Wildschwein darf auf dem Betrieb aufgebrochen oder in Wildkammern am Betrieb aufgenommen oder versorgt werden.
- Bei Verdacht ist sofort Kontakt zum Veterinäramt aufzunehmen
Quelle: Märkischer Kreis
Photo: © Wilfried Boltz