© Hermann Knüwer / Kreis Unna | Kiebitz

KREIS UNNA: Appell an Hundehalter – Leinenpflicht während der Brutzeit


(Kreis Unna). Seit Ende 2016 gilt in NRW das neue Landesnaturschutzgesetz. Das bedeutet auch, dass sich Hundehalter an neue Regeln halten müssen. Darauf macht Peter Driesch, Leiter der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Unna, aufmerksam.

In allen Vogelschutzgebieten in NRW müssen Hunde danach während der Brutzeit der Vögel vom 1. März bis 31. Juli angeleint werden. Für den Kreis Unna gilt das im Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“, das in Teilen auch Flächen in Unna und Fröndenberg umfasst.

Die Leinenpflicht gibt es nicht ohne Grund: Frei laufende Hunde können, insbesondere wenn sie von den Wirtschaftswegen abweichen, viele Tiere gefährden. „Und zwar auch dann, wenn sie nicht unmittelbar hinter vermeintlicher Beute herhetzen“, erläutert Peter Driesch. Denn wenn Elterntiere beispielsweise durch frei laufende Hunde aufgescheucht werden, verlassen sie vorübergehend ihren Nachwuchs, der dann von Beutegreifern geholt werden kann. Bei nasskalter Witterung können wärmebedürftige Jungtiere an Unterkühlung sterben, auch wenn sie von den Eltern nur kurzzeitig verlassen werden.

Das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ hat eine herausragende Bedeutung für bundesweit gefährdete Rast- und Brutvogelarten. Die seltene Wiesenweihe, Rohrweihen und im Winter auch Kornweihen jagen in den Feldfluren Kleinnager. Wachteln und gebietsweise auch Wachtelkönige brüten in den Getreidefeldern ebenso wie Rebhühner, Schafstelzen und Feldlerchen. Im Osten von Unna gibt es auch noch eines der letzten Brutvorkommen vom Kiebitz zu bestaunen. Erst kürzlich wurde sogar ein Brutpaar vom Schwarzkehlchen entdeckt.

All diese Arten benötigen Ruhezonen für die Nahrungssuche, auch und gerade während der Zeit der Jungenaufzucht. Das gilt in gleicher Weise für das Niederwild wie Feldhasen, Wildkaninchen oder Fasanen.

„Natürlich können Hunde weiterhin im Vogelschutzgebiet ausgeführt werden“, unterstreicht Driesch. „Nur während der Brutzeit eben an der Leine. Langlaufleinen tragen dem Laufbedürfnis der Hunde im gewissen Rahmen Rechnung“, schlägt Driesch vor.

Auf keinen Fall sollten „Stöckchen“ zum Apportieren in die Felder, Wiesen und Brachflächen geworfen und diese Flächen auch nicht betreten werden. Dies stört nicht nur die dort lebenden Tierarten, sondern auch Landwirte: Mit Hundekot versetztes Heufutter wird vom Vieh verschmäht, und nicht wiedergefundene Apportier-Gegenstände können Schäden an Erntemaschinen verursachen.

Wenn alle Beteiligten sich an die Spielregeln – nicht nur im Vogelschutzgebiet und nicht nur zur Brutzeit – halten, profitieren alle davon, so der Appell von Peter Driesch. Uneinsichtige müssen allerdings mit einem Bußgeld rechnen.

Quelle: Kreis Unna
Photo:  © Hermann Knüwer / Kreis Unna

BILDUNTERSCHRIFT: Der Kiebitz hat in Unna ein Zuhause gefunden. Und das soll auch so bleiben.

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