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KREIS BORKEN: Abbrennen von öffentlichen Osterfeuern ist ungewiss

(Vreden). Die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geben leider noch keinen Aufschluss darüber, welche Regelungen in NRW zum Osterwochenende gelten werden, teilt das Ordnungsamt der Stadt Vreden mit. Osterfeuer und Coronaschutzverordnung Die aktuellste CoronaSchVO gilt bis zum Ablauf des 28.03.2021 – die nächste Ministerpräsidentenkonferenz ist für den 22.03.2021 und somit in der Woche vor Beginn der Osterferien anberaumt. Die Stadt Vreden geht aber aufgrund der derzeitigen Entwicklungen davon…