KREIS BORKEN: Abbrennen von öffentlichen Osterfeuern ist ungewiss
(Vreden). Die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geben leider noch keinen Aufschluss darüber, welche Regelungen in NRW zum Osterwochenende gelten werden, teilt das Ordnungsamt der Stadt Vreden mit.
Osterfeuer und Coronaschutzverordnung
Die aktuellste CoronaSchVO gilt bis zum Ablauf des 28.03.2021 – die nächste Ministerpräsidentenkonferenz ist für den 22.03.2021 und somit in der Woche vor Beginn der Osterferien anberaumt.
Die Stadt Vreden geht aber aufgrund der derzeitigen Entwicklungen davon aus, dass Kontaktbeschränkungen und Ansammlungs- und Veranstaltungsverbote weiterhin gelten werden. Auch Osterfeuer, sogenannte Brauchtumsfeuer, bei denen grundsätzlich viele Menschen anwesend sind, fallen leider unter den Passus „Zusammenkunft / Ansammlung“.
Bezüglich des Verbrennens von Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen wies das Ordnungsamt der Stadt Vreden bereits in der letzten Woche darauf hin, dass dieses unter Beachtung der Auflagen und vor allem nur unter vorheriger Anmeldung noch bis zum 15.03. möglich sei. Eine Verbrennung nach dem 15.03. ist nicht mehr möglich.
Quelle: Stadt Vreden
Photo: © Stadt Vreden