Absolutes Betretungsverbot außerhalb ausgewiesener Wege
(Mülheim an der Ruhr). Aus gegebenem Anlass machen wir nochmals darauf aufmerksam, dass in Landschafts- und Naturschutzgebieten – außerhalb ausgewiesener Wege – absolutes Betretungsverbot besteht. „Dies dient dem Schutz unserer Natur und wir halten dieses Gut recht hoch“, so Stadtsprecher Volker Wiebels.
Hinweisschilder sind zu beachten !!!
Bei nachgewiesenen Verstößen droht gleich ein Bußgeld im höherem dreistelligen Euro-Bereich. „Bei vorsätzlicher Naturzerstörung zögern wir auch nicht bis zu 50.000 Euro zu…