GEHÖLZE AB 1. MÄRZ NICHT MEHR KAPPEN!
(Kreis Borken). Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Gebüsche und Bäume in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht beschnitten, gerodet oder „auf den Stock gesetzt werden“. Darauf weist der Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken hin. Mit diesem Verbot soll sichergestellt werden, dass die Vögel ungestört nisten können. Bereits bald beginnen schon einige Vogelarten ihr Brutgeschäft.
Nur schonende Form- und Pflegeschnitte bis 30. September erlaubt
Erlaubt ist dann allerdings weiterhin ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses. Das Baumfällverbot gilt überdies nicht für Bäume, die im Wald oder im Garten stehen, allerdings muss hier ebenfalls auf Nester und Höhlen Rücksicht genommen werden. Auch notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen werden selbstverständlich nicht eingeschränkt. Der Kreis Borken bittet jedoch auch hierbei um Rücksichtnahme auf die heimische Tierwelt.
Quelle: Kreis Borken
Photo: © Kreis Borken