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Kleintiere

DUISBURG: Osterfeuer gefährdet u.U. Igel, Zaunkönig und andere Kleintiere

(Duisburg). Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken und Sträucher sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, ist mit dem 28. Februar als letztem möglichen Tag bereits längst zu Ende gegangen. Osterfeuer in der Landschaft ist anzeige- und genehmigungspflichtig Gerne wird das Schnittgut als Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) verbrannt. Hierbei gilt es jedoch verschiedene Regelungen zu beachten: Vor Entzünden des Feuers muss das Schnittgut am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden, da sich gerne…