MÄRKISCHER KREIS: Anlage von Blühstreifen wird gefördert!
(Märkischer Kreis). Landwirte, die mit wenig Aufwand zusätzlich etwas für die Artenvielfalt tun möchten, können freiwillige Blühstreifen anlegen. Der Märkische Kreis unterstützt das und übernimmt auf Anfrage die Kosten für das Saatgut. Interessierte Landwirte melden sich bitte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises unter Telefon 02351/966-6367 oder per E-Mail: landschaft@maerkischer-kreis.de.
Die Blüh- und Bejagungsschneisen müssen Teil einer ansonsten einheitlich bewirtschafteten Ackerfläche sein und können im Zusammenhang mit der Hauptkultur (maximaler Flächenanteil 20 Prozent) als begrünter Streifen beispielsweise schon bei der Aussaat von Mais angelegt werden. Die Anlage der Blühstreifen darf nur auf bewirtschafteten Ackerflächen erfolgen, Dauergrünland oder Brachflächen sind ausgenommen. Eine Begrünung, beispielsweise mit Blühpflanzen, kann im Zusammenhang mit der Aussaat erfolgen oder auch nachträglich vorgenommen werden. Die Einsaat ist terminlich nicht vorgegeben, bei einer Einsaat im Mai kommt der volle Blühaspekt im Sommer zum Tragen.
Aus Sicht des Naturschutzes bieten diese Streifen Nahrungsraum für viele Insekten unserer Region und damit auch Nahrung für die Insekten fressenden Arten. Außerdem bieten sie für zahlreiche Tiere einen Rückzugsraum. Mit ihrer Blütenpracht bereichern diese Flächen zudem das Landschaftsbild. Des Weiteren können die Blühstreifen je nach Breite als Bejagungsschneisen dienen, was für die angestrebte Reduzierung der Schwarzwildbestände zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest förderlich wäre.
Für die Blühstreifen muss der Landwirtschaftskammer lediglich eine Mitteilung über die betreffenden Flächen, auf denen diese Streifen angelegt wurden, gemacht werden.
Quelle: Märkischer Kreis
Photo: © MMB/Below