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DBU: Gutachten belegt Zauneidechsen-Population am Fliegerberg


(Borken). Josef Feldmann, Prokurist des DBU-Naturerbes, hatte es im April bei einem Infoabend zur Nutzung der Naturerbefläche Fliegerberg in Borken angesprochen, jetzt ist es Gewissheit: Ein Gutachten der Biologischen Station Zwillbrock im Auftrag des DBU-Naturerbes bestätigt ein für das Münsterland bemerkenswertes Vorkommen der Zauneidechse, einer stark gefährdeten Art, auf der 204 Hektar großen Fläche der gemeinnützigen Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Feldmann: „Gerade im Westen am Rand der ehemaligen Landebahn und im Süden auf der als Hundeauslauffläche angedachte Trockenrasenfläche gibt es sehr viele Nachweise.“ Es handele sich noch um einen Zwischenbericht der Gutachter. Nach Vorlage des Endberichtes müssten die weiteren Planungen in Zusammenarbeit mit den naturschutzfachlichen Gremien vorangetrieben werden. Ein freier Hundeauslauf mit erheblichen Beunruhigungen der Zauneidechsen in ihren Lebensräumen sei auf den beiden Teilflächen aber sicher eher fraglich.

Im Nutzungskonflikt Vorrang für Naturschutz

Der Natur auf großen Flächen die Chance zu geben, sich ohne das Zutun des Menschen nach eigenen Gesetzmäßigkeiten zu entwickeln, pflegeabhängige Lebensräume zu bewahren und zu optimieren, die Naturerbeflächen treuhänderisch für zukünftige Generationen zu verwalten und unter naturschutzfachlichen Aspekten zu sichern – das sei die Aufgabe des gemeinnützigen DBU-Naturerbes, unterstrich Feldmann. „Wenn naturschutzfachlich keine Einwände bestehen, unterstützen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten aber auch immer unterschiedliche Nutzungsarten auf unseren Flächen“, so Feldmann weiter. Das DBU-Naturerbe arbeite gemeinsam mit umliegenden Kommunen und dem Bundesforst daran, Erholungs- und Freizeitwünsche der Bürger zu erfüllen und mit den Anforderungen des Naturschutzes zu vereinbaren. Aber das Gutachten weise nun doch darauf hin, dass hier im Nutzungskonflikt der Naturschutz Vorrang haben müsse. Die bisherigen Planungen wie Beweidung und Wegführung müssten überdacht werden, um wie vorgesehen die Natur für die Besucher der Fläche auch weiter erlebbar zu machen. Im Süden der Fläche sollte ursprünglich auf zweieinhalb Hektar eine speziell gekennzeichnete Hundefreilaufzone ausgewiesen werden, auf der Hunde in dem ansonsten geschützten Naturschutzgebiet unangeleint auslaufen können sollten, erinnert Feldmann.Fortsetzung auf Seite 2


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Quelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Photo: © Deutsche Bundesstiftung Umwelt/Wahmhoff

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