© Stadt Vreden | Osterfeuer (Archiv)

VREDEN: Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen


(Vreden). Die Stadt Vreden weist nochmalig darauf hin, dass es Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen erlaubt ist, entsprechende Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) am Ostersonntag zu organisieren. Dieses ausschließlich im Rahmen einer für jedermann öffentlich zugänglichen Veranstaltung. Den Rahmen dazu legt die ordnungsbehördliche Verordnung vom 08. November 2021 fest, die letztlich auf entsprechende Urteile aus der Vergangenheit fußt, aber auch den Vorgaben des Umweltministeriums NRW folgt.

Brauchtumsfeuer an Ostern

Aufgrund der derzeitig unklaren Witterungsverhältnisse wird von der Stadt ergänzend darauf hingewiesen, dass bei angekündigtem Unwetter zu Ostersonntag auch ein Abbrennen am Tag zuvor (Karsamstag) oder auch danach (Ostermontag) ausnahmsweise zulässig ist.

Das Holz muss zwingend am Tag vor dem Abbrennen umgeschichtet werden, um eine Gefährdung von Tieren, die gegebenenfalls in den Haufen Unterschlupf suchen, zu vermeiden. Alle weiteren Rahmenbedingungen können auch der Verordnung entnommen werden.

Die Osterfeuer sind in jedem Fall der Stadt Vreden, Fachabteilung Bürgerbüro und Ordnung bis zum Mittwoch, 13.04. anzuzeigen. Ein entsprechendes Formular steht auf www.vreden.de zur Verfügung; liegt aber auch am Bürgerbüro der Stadt Vreden aus.

Eine nicht angezeigte oder unzulässige Verbrennung kann einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr auslösen und darüber hinaus bußgeldrechtlich geahndet werden.

Quelle: Stadt Vreden 
Photo:  © Stadt Vreden (Archivfoto)   

 


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