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TAG DER STREUNENDEN KATZE
16. Oktober 2022

GEDENKTAG
TAG DER STREUNENDEN KATZE
(katzenblog.de). Streunende Katzen gehören laut Gesetz zu den herrenlosen Tieren. Verantwortlich ist im Grunde keiner. Die Ordnungsämter machen es sich da ganz gerne einfach. Sie müssen sich laut Gesetz nur um Fundtiere, also entlaufene Tiere kümmern.
Auch Tierschutzvereine MÜSSEN erstmal gar nichts. Einige können auch nicht viel mehr leisten, als normale Fundtiere aufzunehmen, weil sie für diese in der Regel noch ein bisschen Geld bekommen und manchmal auch weil die Kapazitäten nicht mehr hergeben.
Findet jemand eine Katze, meldet er diese beim Ordnungsamt, welches die Fundtierunterbringung in der Regel an ein Tierheim delegiert hat. Dafür zahlt das Ordnungsamt anteilig die Kosten, die je nach Vereinbarung die Kastration, die Parasitenbehandlung und zwei bis vier Wochen Unterbringung enthalten.
Für freilebende Katzen gilt dies nicht. Sie zählen zu den herrenlosen Tieren, ähnlich wie Wildtieren. Manchmal ist das Ordnungsamt aber auch für herrenlose Tiere, auch Streunerkatzen verantwortlich. Nämlich dann, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
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Quelle: Auszug aus „www.katzenblog.de“
Photo: © MMB/Below
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