DUISBURG: Baden im Rhein verboten – Lebensgefahr!
(Duisburg). In den kommenden Tagen steigen die Temperaturen voraussichtlich weit über die 30 Grad-Marke. Die Stadt Duisburg informiert, wie man der großen Hitze am besten begegnet und was bei den Temperaturen beachtet werden sollte.
Badeverbot an Duisburger Seen und im Rhein beachten
Das Baden im Rhein und in allen öffentlich zugänglichen Seen und Baggerlöchern, mit Ausnahme der drei Freibäder, ist verboten. Schon häufig haben sich an den Gewässern Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang. Ursache ist häufig, dass unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und Schwimmer mitreißen. Darüber hinaus gefährden Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die Schwimmer.
Auch können Gesundheitsgefahren aufgrund der Wasserqualität nicht ausgeschlossen werden und die Seen verfügen über keine rettungsdienstliche Infrastruktur. Auch die Gefahren des Rheinstroms werden leider immer wieder, auch durch erfahrene Schwimmer, unterschätzt. Die ins Wasser ragenden Kiesflächen und der Eindruck eines niedrigen Wasserstandes verleiten oft dazu, im Rhein zu waten oder zu baden. Die Fließgeschwindigkeit des Rheins ist vor allem in der Mitte sehr hoch. Soge und Strömungen machen das Gewässer unberechenbar. Vorbeifahrende Schiffe sorgen darüber hinaus für Rückwellen am Ufer, die teilweise so heftig sind, dass insbesondere Kinder hiervon umgerissen und abgetrieben werden können. Wenn jemand Personen im Rhein sieht, die augenscheinlich in Not geraten sind, wird dringend empfohlen, nicht selbst ins Wasser zu springen, sondern sofort die Rettungskräfte/Feuerwehr zu verständigen.
Die Stadt Duisburg appelliert mit Blick auf die steigenden Temperaturen, ebenfalls keine Kinder oder Tiere allein im Auto zurückzulassen. Bei den bevorstehenden Temperaturen hilft auch kein geöffnetes Fenster. Autos heizen sich sehr schnell auf und es besteht Lebensgefahr.
In akuten Notfällen sollte der Notruf unter 110 oder 112 verständigt werden.
Quelle: Stadt Duisburg
Photos: © MMB/Below (2), © Stadt Duisburg (1)