Neuer Windenergieerlass ist ein Erlass der verpassten Chancen
(Düsseldorf). „Mit dem heute von Umweltminister Remmel vorgestellten neuen Windenergieerlass hat das Land die Chance, aus den Defiziten der Vergangenheit zu lernen und den weiteren Ausbau der Windenergie rechtssicherer zu gestalten sowie umfassend auf die Belange von Natur und Bewohnern des ländlichen Raumes abzustimmen, vertan“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Was Gemeinden, Planern und Fachbehörden als Hilfestellung dienen und für mehr Rechtssicherheit sorgen soll, ist aus Sicht des Naturschutzes immer noch mit gravierenden Defiziten behaftet.
Konfliktbereinigung zwischen Windenergienutzung und Naturschutz?
Deshalb hatte der NABU zusammen mit anderen Umwelt- und Naturschutzverbände, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens etliche Verbesserungsvorschläge unterbreitet, mit denen sich die Gefährdung vor allem von Vögeln und Fledermäusen bei der Planung von Windkraftanlagen hätte reduzieren lassen. „Die Konflikte insbesondere um den Vogel- und Fledermausschutz löst der Erlass jedoch nach wie vor nicht. Wir werden daher einzelne Planungen, wie schon in der Vergangenheit, in ausgesuchten Musterklagen weiter mit Hilfe der Gerichte verfolgen müssen“, so der NABU-Landesvorsitzende.
Auch die Ersatzgeldzahlungen sehe der NABU sehr kritisch. „Nicht die Ersatzgeldzahlung an sich ist unser Problem, sondern die massive Senkung der vorgesehenen Geldzahlungen. Damit werden die Möglichkeiten, für einen Eingriff in die Natur einen angemessenen Ausgleich zu gewährleisten, deutlich reduziert. Das allein ist ein Geschenk an die Anlagenbetreiber“, so Tumbrinck.
Quelle: NABU NRW
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